In unseren Gruben bauen wir hochwertigen Sand ab, der als natürlicher Primär-Rohstoff in den Stoffkreislauf der Bauwirtschaft eingeht.
Der dadurch freiwerdende Raum wird mit nicht mehr bautauglichem Bodenmaterial bis Belastung Z1.2 nach EPP – Eckpunktepapier* streng nach den Vorgaben des Abfallrechts verfüllt, mit kurzen Wegen im Umkreis von 50 km um München.
Das „Eckpunktepapier“ des StMUV (Bayerisches Staatsministerium für Umwelt und Verbraucherschutz) stellt Anforderungen an die Verfüllung von Gruben, Brüchen und Tagebauen als Verfüll-Leitfaden zusammen.
Bodenmaterial wird je nach Belastung in verschiedene Klassen eingeteilt:
- Z 0 nach EPP: unbelasteter Boden, Einbau uneingeschränkt möglich
- Z 1.1 nach EPP: Einbau nur eingeschränkt zugelassen
- Z 1.2 nach EPP: Einbau nur sehr eingeschränkt zugelassen